Die Stadt blickt heute auf eine viertausendjährige Siedlungsgeschichte zurück, die meist auch eng mit der Gewinnung von Salz aus Sole verknüpft ist. Bad Reichenhall ist eine Große Kreisstadt und die Kreisstadt des Landkreises Berchtesgadener Land im Regierungsbezirk Oberbayern. Die Stadt blickt heute auf eine viertausendjährige Siedlungsgeschichte zurück, die meist auch eng mit der Gewinnung von Salz aus Sole verknüpft ist
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
18.456 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83435
Vorwahl
08651
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kibling, Kirchberg, StZeno, Kibling, Kirchberg, StZeno
Gemeinde Bad Reichenhall – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Reichenhaller Stadtrat diskutiert den neuesten Bebauungsplan für die Erweiterung der Produktionsgebäude der Konditorei Reber, um die Mozartkugel-Produktion zu erhöhen. Themen wie Lärmschutz und Entwässerung wurden berücksichtigt, und die Planungsunterlagen werden im Rathaus ausgelegt.
- Der Bebauungsplan für das Campus Zentralklinikum Berchtesgadener Land wurde vom Stadtrat mit 21:1 Stimmen gebilligt. Der Plan liegt bis zum 2. Dezember öffentlich aus und konzentriert sich auf die verkehrliche Erschließung und die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung.
- Der Bebauungsplan für den Hofwirt wurde zugeschnitten und soll zum Ende des Jahres 2024 in die Bauphase eintreten. Dieses Projekt ist wichtig für den Tourismus in Reichenhall.
- Die Grundsteinlegung für den Bebauungsplan "Wohnen an der Auenstraße" fand im September statt und soll wichtigen Wohnraum schaffen.
- Das Landesamt für Maß und Gewicht wird sein Dienstgebäude auf dem ehemaligen Eishallengelände errichten und damit 50 Arbeitsplätze schaffen.
- Weitere Projekte umfassen den Ausbau von Glasfaser und Fernwärme, wobei die Stadtwerke auf staatliche Fördermittel angewiesen sind, um den flächendeckenden Glasfaserausbau voranzutreiben.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.